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- Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Espenau -
Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 31 „Südliches Hopfenfeld“ im Ortsteil Mönchehof
Hier: Frühzeitige öffentliche Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Espenau hat in ihrer Sitzung am 14. Dezember 2020 die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Südliches Hopfenfeld“ im Ortsteil Mönchehof beschlossen.
Geltungsbereich der Planung:
Das Plangebiet befindet sich am östlichen Ortsausgang des Ortsteiles Mönchehof südlich der Hermann-Gmeiner-Straße. Das Plangebiet hat eine Fläche von 23.818 m². Der räumliche Geltungsbereich ist im beigefügten Übersichtsplan, welcher keine Planaussagen enthält, gekennzeichnet.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 31 „Südliches Hopfenfeld“ im Ortsteil Mönchehof liegt mit Begründung und textlicher Festsetzung in der Zeit:
vom 15.01.2021 bis einschließlich 16.02.2021
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus in der Gemeindeverwaltung Espenau, Im Ort 1, 34314 Espenau, Raum 23, während der Dienststunden Montag 14:00 bis 18:00, Dienstag 08:30 bis 12:30 und 14:00 bis 15:30, Mittwoch 08:30 bis 12:30, Donnerstag 08:30 bis 12:30 und 14:00 bis 15:30 sowie Freitag 08:30 bis 12:30.
Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 BauGB). Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§4a Abs. 6 BauGB).
Espenau, den 08.01.2021
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Espenau
gez. Strzoda, Bürgermeister
Downloads
→ Begründung zum Bebauungsplan
→ Umweltbericht zum Bebauungsplan
Bauleitplanung der Gemeinde Espenau
Bebauungsplan Nr. 32 „Mönchehof Süd“
Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2020 beschlossen den Bebauungsplan Nr. 32 „Mönchehof Süd“ gemäß §2 (1) BauGB aufzustellen und eine Veränderungssperre nach § 14 (1) BauGB für diesen Bereich zu erlassen.
Zur Sicherung der Planung für den zukünftigen Planbereich wird eine Veränderungssperre mit folgendem Inhalt beschlossen:
- Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB dürfen nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden.
- Erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, dürfen nicht vorgenommen werden.
Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 32 „Mönchehof Süd“:
Espenau, den 22.12.2020
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Espenau
gez. Strzoda, Bürgermeister