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Öffnung der Einbahnstraßen für den Fahrradverkehr

Mit der letzten Änderung der Straßenverkehrsordnung im November 2021 wurden Neuregelungen zugunsten der Sicherheit und Attraktivität des Radverkehrs verbunden. In Einbahnstraßen, in denen die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h beträgt soll der Radverkehr in die Gegenrichtung nunmehr zugelassen werden.

Durch die Öffnung von Einbahnstraßen werden für Radfahrerinnen und Radfahrer Umwege minimiert.

 

Die Öffnungsmöglichkeiten in unserer Gemeinde wurden mit dem Radfahrbeauftragten des Landkreises Kassel und einem Vertreter des Polizeipräsidiums Nordhessen, Direktion Verkehrssicherheit, geprüft. 

Anfang nächster Woche werden alle Einbahnstraße für den Radverkehr in beide Richtungen frei gegeben. Es handelt sich um die Gemeindestraßen „Am Kirchberg, Am Hang, Holzgrabenweg und Wilhelmsthaler Straße“.

Da nach der Umsetzung der Beschilderung Radfahrer aus entgegengesetzter Richtung aus den Einbahnstraßen kommen können, bitte wir um besonderen Aufmerksamkeit und Vorsicht in diesen Einmündungsbereichen.

 

Die Beschilderungen werden folgendermaßen aussehen:

 

Schild 1Schild 2

 

 

Fachbereich 2 - Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung

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