Information zum Friedhof „Waldruhe Schäferberg“

Leider müssen wir feststellen, dass sich nicht an die Vorschriften zur Grabgestaltung im Bereich des Friedhofes „Waldruhe Schäferberg“ gehalten wird. Ob wissentlich oder unwissentlich werden dort immer wieder Blumengebinde niedergelegt oder Gläser als Vasen für Schnittblumen in die Erde eingegraben. Auch das Aufstellen von echten und elektrischen Kerzen wurde immer wieder entdeckt.

 

Wir bitten alle Besucher der „Waldruhe Schäferberg“ inständig um das Beachten der Vorschriften, da diese auch dem Brand- und Naturschutz dienen.

 

Auszugsweise aus der Friedhofssatzung für den Friedhof „Waldruhe Schäferberg“:

 

§ 9

Vorschriften zur Grabgestaltung

 

1. Die gewachsene, weitgehend naturbelassene Waldruhe Schäferberg darf in ihrem Er­scheinungsbild nicht gestört und verändert werden. Es ist daher untersagt, die Grabstätten zu bearbeiten, zu schmücken oder in sonstiger Form zu verändern. Vertragsgemäße Markie­rungen zur Erinnerung an Verstorbene bzw. zum Auffinden der Grabstätte sind jedoch er­laubt.

2. Im oder auf dem Waldboden dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden.

Insbesondere ist es nicht gestattet:

 

a) Grabmale, Gedenksteine und sonstige bauliche Anlagen zu errichten,

b) Kränze, Grabschmuck, Erinnerungsstücke oder sonstige Grabbeigaben niederzulegen,

c) Kerzen oder Lampen aufzustellen,

 

Lediglich das Niederlegen einer einzelnen Blume anlässlich des Geburts-, Namens- oder Todestages ist erlaubt. Diese dürfen nicht mit unverrottbarem Material (z.B. Kunststoff, Draht oder ähnlichem) eingebunden sein.

 

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