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Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der www.gemeinde-espenau.de / www.espenau.de veröffentlichten Webseiten der Gemeinde Espenau.

 

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht,

unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des

Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4

der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde.

 

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 19.05.2021 durchgeführten Selbstbewertung.

www.gemeinde-espenau.de / www.espenau.de sind überwiegend mit den derzeit gültigen Vorschriften zur Barrierefreiheit (BITV 2.0, 2019/WCAG 2.1) vereinbar.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

 

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch nicht vollständig barrierefrei:

 

  • PDF-Dokumente: Nicht alle PDF-Dokumente entsprechen den Vorgaben der Barrierefreiheit. Beispielsweise werden Satzungen, Richtlinien und Verordnungen mit Unterschrift eingescannt.
  • ältere Seiten und Tabellen: Wir sind bemüht, ältere Seiten an die Anforderungen der Barrierefreiheit anzupassen.

 

Schriftgröße und Kontrast

 

Die Schriftgröße sowie die Änderung des Kontrasts kann über entsprechende Schaltflächen am oberen und unteren Rand der Homepage geändert werden.

 

Außerdem kann für die Änderung des Kontrasts auch die entsprechende Windows-Funktion genutzt werden.

Hierfür drücken Sie bitte folgende Tastenkombination (gleichzeitig):

 

Linke Umschaltaste  +  Linke Alt-Taste  +  Drucken-Taste

 

Ihnen wird dann die eingeblendete Meldung angezeigt, die Sie bitte mit "Ja" bestätigen.

 

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

 

Diese Erklärung wurde am 19.05.2021 erstellt und zuletzt am 19.05.2021 überprüft

und aktualisiert. Die Einschätzung basiert auf der Selbstbewertung der Gemeinde Espenau. 

 

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

 

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung

der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen

sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an oder nutzen sie alternativ das nachstehende Feedbackformular: Feedback zur Barrierefreiheit

 

Ansprechpartner:

Gemeinde Espenau

Im Ort 1

34314 Espenau

Telefon: 05673/9993-0

Fax: 05673/9993-31

E-Mail: gemeinde@espenau.de

 

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

 

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine

zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und

Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

 

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik:

 

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten

Landesbeauftragte für barrierefreie IT

Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

 

Landgraf-Philipp-Platz 1-7

35390 Gießen

Telefon: +49 641 303 - 2901

E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de