Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Bebauungspläne/Grundstücke

Espenau verfügt über eine hervorragende Infrastruktur.

 

Von unserem Bahnhof, der bequem in wenigen Minuten zu Fuß erreichbar ist, gelangen Sie alle 30 Minuten mit der Regiotram nach Kassel. Aber auch mit dem eigenen PKW gelangen Sie über die B7 schnell und unproblematisch in das Oberzentrum.

 

Zusätzlich bieten wir in Espenau einen kostenlosen Innerortsverkehr an, der alle wichtigen Punkte ansteuert.


Eine hervorragende Luftqualität und eines der saubersten und weichsten Trinkwasser in Deutschland sind gute Voraussetzungen für gesundes Leben in Espenau und runden den Gesamteindruck unserer freundlichen Wohngemeinde ab.

 

Wir freuen uns auf Sie!

 

Bebauungspläne

Im folgenden Link können Sie die Bebauungspläne der Gemeinde Espenau einsehen:

 

Ein Bebauungsplan regelt, wie die Fläche eines Grundstücks genutzt und bebaut werden darf. Er enthält unter anderem Festsetzungen zur Art (bspw. Wohn-, Misch- oder Gewerbegebiet) und zum Maß der baulichen Nutzung (bspw. Höhe, überbaubare Grundstücksfläche oder Anzahl der Geschosse). Auch ist darin möglicherweise geregelt, wie ein Grundstück bebaut werden kann, z.B. aneinandergereiht, als Doppelhaus oder freistehend mit entsprechenden Abstandsflächen.

 

Der Bebauungsplan wird von der Gemeindevertretung als Satzung beschlossen und ist damit eine verbindliche Rechtsnorm. Er ist aus den übergeordneten Planungen, wie dem Regionalplan und dem Flächennutzungsplan entwickelt und darauf begründet, eine nachhaltige und den sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Belangen gerechte Entwicklung zu gewährleisten.

 

Ob ihr Grundstück oder das von ihnen gewünschte Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt und welche Regelungen er beinhaltet, erfahren sie auch bei ihrer Gemeindeverwaltung.

 

Die Formulare für Bauanträge (BAB 01), Abweichungen (BAB 10) oder die Mitteilung genehmigungsfreier Vorhaben (BAB 33) finden Sie unter:

https://wirtschaft.hessen.de/landesentwicklung/bauen-und-wohnen/formulare-0

 

Ihre Ansprechpartner sind:

Fragen der Bebaubarkeit

Christian Steltmann

Fachbereich Bauen, Wohnen und Umwelt
Telefon: 05673 9993-24
E-Mail:

Fragen zur Bebaubarkeit

Melanie Spohr

Fachbereich Bauen, Wohnen und Umwelt

Tel.: 05673 9993-27

E-Mail:

Fragen zum Kaufvertag

Jonathan Albrecht

Fachbereich Bauen, Wohnen und Umwelt

Tel.: 05673 9993-25

E-Mail:

 

Derzeit befinden sich folgende Bebauungspläne in Bearbeitung:

-

Folgende Bebauungspläne sind beschlossen: