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Baulandkataster

Eigentümer von bebaubaren Flächen in Espenau können diese über ein Baulandkataster, welches in der Gemeindeverwaltung geführt wird, zum Verkauf anbieten.

 

Derzeit verfügbare Bauflächen:

 

Wenn Sie Ihr Grundstück in das Baulandkataster eintragen lassen möchten, senden Sie bitte den beigefügten Aufnahme in das Baulandkataster ausgefüllt und unterschrieben an die Gemeindeverwaltung zurück.

Ansprechpartner hierfür ist:

 

Herr Christian Steltmann

Telefon: 05673 9993-24

E-Mail:

 

Beachten Sie bitte in diesem Zusammenhang die folgenden Rechtshinweise:

Auszug aus dem Baugesetzbuch
ZWEITER TEIL
Allgemeine Vorschriften;
Zuständigkeiten; Verwaltungsverfahren; Planerhaltung
ERSTER ABSCHNITT
Allgemeine Vorschriften


§ 200 Grundstücke; Rechte an Grundstücken; Baulandkataster

 

(3)

1 Die Gemeinde kann sofort oder in absehbarer Zeit bebaubare Flächen in Karten oder Listen auf der Grundlage eines Lageplans erfassen, der Flur- und Flurstücksnummern, Straßennamen und Angaben zur Grundstücksgröße enthält (Baulandkataster).

 

2 Sie kann die Flächen in Karten oder Listen veröffentlichen, soweit der Grundstückseigentümer nicht widersprochen hat.

 

3 Die Gemeinde hat ihre Absicht zur Veröffentlichung einen Monat vorher öffentlich bekannt zu geben und dabei auf das Widerspruchsrecht der Grundstückseigentümer hinzuweisen.

 

Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewährleistung übernommen. Dies gilt auch für die Bebaubarkeit der Flächen.